Die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern ist im Schulgesetz und den darauf basierenden Verwaltungsvorschriften klar geregelt. Diese Seite beschreibt das Beurlaubungsverfahren am Ottheinrich-Gymnasium Wiesloch, welches die Vorgaben umsetzt und für alle Klassenstufen gültig ist.
Hier nicht ganz richtig? Vielleicht möchten Sie hier hin:
→ Entschuldigungsverfahren für die Klassenstufen 5 bis 10
→ Entschuldigungsverfahren für die Jahrgangsstufen 1 und 2
Für eine Beurlaubung, gleich welcher Länge, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, der von Ihnen selbst formuliert und (von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin beziehungsweise dem volljährigen Schüler) rechtsgültig unterschrieben sein muss.
Der Antrag muss die folgenden Informationen enthalten:
Sollte als Grund für eine Beurlaubung die Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf, einem Trainingslager oder auch die Teilnahme an einem musikalisch-künstlerischen bzw. naturwissenschaftlichen Wettbewerb, die Ausübung einer besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit u.ä.m. vorliegen, bitten wir Sie, entsprechende Belege (vom Verein, Verband o.ä.) Ihrem Antrag beizufügen. Ein Verein oder Verband kann einen solchen Antrag nicht selbstständig stellen.
Beachten Sie bei der Antragstellung unbedingt die einzuhaltende Frist: Der Antrag muss spätestens eine Woche vor dem geplanten Zeitraum bei der oben genannten zuständigen Stelle eingegangen sein.
Stand: 12. September 2020