Mit Hilfe des Systems WebUntis können Sie
Sie haben zwei Möglichkeiten, auf WebUntis zuzugreifen, und zwar
Als Elternteil können Sie sich selbst in WebUntis registrieren. Gehen Sie dazu bitte wie folgt vor:
Sollten Sie nicht mehr wissen, welche E-Mail-Adresse Sie bei der Anmeldung Ihrer Kinder hinterlegt haben, so können Sie uns unter schulnetz@ohgw.de kontaktieren.
WebUntis setzt voraus, dass für jedes Benutzerkonto eine andere E-Mail-Adresse verwendet wird. Zudem ist jedes Benutzerkonto genau einer natürlichen Person zugeordnet. Falls Sie als Eltern ein gemeinsames Benutzerkonto für WebUntis verwenden möchten, dann müssen Sie entscheiden, auf welchen Vornamen dieses laufen soll. Ein Zusammenfassung in der Art Petra und Max Mustermann ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Nein, ganz im Gegenteil. Für alle Kinder an einer Schule benötigen Sie nur ein einziges Benutzerkonto in WebUntis. Innerhalb dieses einen Kontos können Sie bequem auf die Daten aller Kinder zugreifen. Die Verwendung separater Konten erschwert Ihnen den Umgang mit dem System erheblich. Achten Sie daher darauf, dass bei allen Kindern dieselbe E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Falls Sie bereits verschiedene Konten unter separaten E-Mail-Adressen angelegt haben, kontaktieren Sie uns gern unter schulnetz@ohgw.de, damit wir diese unter einer E-Mail-Adresse zusammenfassen können.
Hierbei sind drei Fälle zu unterscheiden:
Alle Schülerinnen und Schüler verfügen über ein eigenes Benutzerkonto für WebUntis. Diese Benutzerkonten können aber nicht von Eltern genutzt werden, und zwar aus folgenden Gründen:
Bitte erfragen Sie auch nicht die Zugangsdaten von Ihren Kindern. Die Nutzung der Zugänge für Schülerinnen und Schüler bietet Eltern keinerlei Vorteile, sondern führt allenfalls zu technischem Chaos.
Wenden Sie sich dazu bitte an schulnetz@ohgw.de und übermitteln Sie für jedes Kind folgende Angaben:
Warten Sie die Antwort ab, bevor Sie mit der geänderten E-Mail-Adresse auf WebUntis zugreifen.
Sollten Sie nicht mehr wissen, auf welche E-Mail-Adresse Ihr Benutzerkonto registiert ist, dann kontaktieren Sie uns bitte unter schulnetz@ohgw.de.
Ist Ihnen die E-Mail-Adresse bekannt, dann können Sie Ihr Passwort selbst zurücksetzen. Klicken Sie dazu auf der Anmeldeseite von WebUntis auf Passwort vergessen? und geben Sie sowohl im Feld für den Benutzernamen als auch im Feld für die E-Mail-Adresse diejenige Adresse ein, die Sie für die Registrierung in WebUntis verwendet haben. Klicken Sie dann auf Senden. Daraufhin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zum Zurücksetzen Ihres Passwortes für WebUntis. Überprüfen Sie gegebenenfalls den Spam-Ordner, falls Sie die Mail nicht zeitnah in Ihrem Posteingang vorfinden.
Aus Sicherheitsgründen wird ein Benutzerkonto gesperrt, nachdem das Passwort mehrmals hintereinander falsch eingegeben wurde. Diese Sperre kann nur durch einen WebUntis-Administator wieder aufgehoben werden. Wenden Sie sich dazu bitte an schulnetz@ohgw.de.
Falls Sie Ihr Passwort nicht mehr wissen, können Sie dieses selbst zurücksetzen (siehe vorherige Frage).
Um die kostenlose App Untis Mobile auf einem Tablet-PC oder Smartphone zu nutzen, gegen Sie bitte wie folgt vor:
Es gibt Apps von Drittanbietern, mit denen man auch auf WebUntis zugreifen kann. Von deren Verwendung raten wir jedoch dringend ab, da diese nicht offiziell unterstützt werden und es häufig zu Fehlern kommt. Technische Unterstützung können wir nur für die Browser-Version von WebUntis und für die App Untis Mobile leisten.
Die Schulkonferenz, die paritätisch aus Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften besetzt ist, hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Einträge im Feld Hausaufgaben den Schülerinnen und Schülern, nicht aber den Eltern angezeigt werden. Ziel ist es, die Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen zu stärken. Selbstverständlich dürfen Sie sich von Ihren Kindern sowohl das Hausaufgabenheft zeigen als auch einen Blick auf die elektronische Version gewähren lassen. Als Eltern ist es Ihnen jedoch untersagt, die Zugangsdaten Ihrer Kinder zu nutzen und diese auf Ihren Geräten zu speichern. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Lehrkräfte nicht verpflichtet sind, eine Eintragung im Feld Hausaufgaben in WebUntis vorzunehmen. Die Verantwortung, den Überblick über die erteilten Hausaufgaben zu wahren, verbleibt daher auch bei der Nutzung des elektronischen Klassenbuches bei Ihren Kindern.
Das Sekretariat nimmt Ihre Krankmeldung auch telefonisch oder per E-Mail entgegen. Sobald Sie Ihr Benutzerkonto in WebUntis erfolgreich eingerichtet haben, ist der Aufwand einer elektronischen Krankmeldung für beide Seiten viel geringer, vor allem dann, wenn Sie die App Untis Mobile nutzen. Wir bitten Sie daher, den Weg über WebUntis zu wählen und das Sekretariat nur in Ausnahmefällen direkt zu kontaktieren.
Nein, spätestens am dritten Tag der Abwesenheit muss eine schriftliche und von Ihnen unterschriebene Entschuldigung vorliegen. Anderenfalls gelten die Fehlzeiten als unentschuldigt. Im Falle des Versäumens einer Klassenarbeit, einer Klausur oder einer GFS soll in einem solchen Fall die Note ungenügend erteilt werden. Volljährige Schülerinnen und Schüler dürfen Entschuldigungen natürlich selbst unterschreiben.
Nein, im Fall einer planbaren Abwesenheit gilt das Beurlaubungsverfahren. Eine Beurlaubung wird von der Fachlehrkraft (für einzelne Stunden), den Klassenleitungen beziehungsweise Tutoren (für einzelne Tage) oder der Schulleitung (für längere oder an Ferien grenzende Abwesenheiten) erteilt und in WebUntis eingetragen.