Kann Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung die Schule nicht besuchen, bitten wir Sie, vor der ersten Unterrichtsstunde bis spätestens 7:30 Uhr eine Krankmeldung in WebUntis vorzunehmen. In besonderen oder dringenden Fällen (z.B. bei technischen Problemen) können Sie auch das Sekretariat unter +49 6222 8438-00 telefonisch benachrichtigen.
Über die digitale Benachrichtigung hinaus benötigt die Klassenleitung oder der Tutor/die Tutorin eine schriftliche Entschuldigung (bitte im DIN-A4-Format und mit Datum versehen), die bei minderjährigen Schüler*innen von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein muss. WICHTIG: Die Bescheinigung eines Arztbesuches kann lediglich als Anhang an eine von Ihnen verfasste Entschuldigung dienen, ersetzt diese aber nicht.
Die schriftliche Entschuldigung muss der Klassenleitung oder dem Tutor/der Tutorin spätestens nach drei weiteren Werktagen vorliegen. Bei längerer Abwesenheit kann dies auch postalisch erfolgen.
Sollte nach der Genesung die erste Unterrichtsstunde bei der Klassenleitung bzw. der Tutorin/ dem Tutor außerhalb der vorgeschriebenen Dreitagesfrist liegen, ist die Entschuldigung im Sekretariat abzugeben. Das Datum des Eingangs wird auf der Entschuldigung vermerkt und diese wird der Klassenleitung bzw. der Tutorin/ dem Tutor übermittelt.
Die Entschuldigung ist unaufgefordert vorzulegen.
Versäumt der Schüler/die Schülerin an einem der krankheitsbedingt gefehlten Tage eine angekündigte Leistungsfeststellung (Klassenarbeit/Klausur oder GFS), ist die Einhaltung der genannten Fristen besonders wichtig. Ein unentschuldigtes Fehlen zöge ein »Ungenügend« als Note nach sich.
Im Falle einer Erkrankung am Tag einer Leistungsfeststellung (Klassenarbeit/Klausur oder GFS) soll zusätzlich die betroffene Fachlehrkraftam selben Tag per E-Mail über das Fernbleiben informiert werden.
Erkrankt Ihr Kind während des laufenden Schultags, so dass ein Besuch des Unterrichts nicht mehr möglich ist, dann sind folgende Schritte zu gehen:
Auf einem Entlasszettel (erhältlich im Sekretariat) notiert die Lehrkraft, die Ihr Kind gerade unterrichtet oder unterrichten wird, den Grund für den Wunsch nach Entlassung (z.B. „Kopfweh“, „Unwohlsein“) und die Uhrzeit.
Auf WebUntis wird von der Lehrkraft der Zeitpunkt der Entlassung eingetragen und in den Folgestunden der Schüler / die Schülerin als fehlend geführt.
Der Entlasszettel wird von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und der Klassenleitung / dem Tutor zeitnah zurückgegeben.
Die Klassenleitung / der Tutor setzt den Schüler / die Schülerin auf WebUntis für die versäumten Stunden auf „entschuldigt“.
Eine weitere schriftliche Entschuldigung ist für diesen Fall nicht notwendig.
Bei auffällig häufigem Fehlen, auch über kürzere Zeiträume, kann die Klassenleitung bzw. die Oberstufenberatung die Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attests einfordern.
Sollte bei ihrem Kind eine ansteckende, für schwangere Lehrkräfte potenziell gefährliche Krankheit diagnostiziert werden, besteht Ihrerseits eine sofortige Meldepflicht im Sekretariat.