Kann Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung die Schule nicht besuchen, bitten wir Sie, vor der ersten Unterrichtsstunde eine Krankmeldung in WebUntis vorzunehmen. Als Abwesenheitsgrund ist "Erkrankung" auszuwählen und die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit anzugeben.
Damit gilt Ihr Kind als "entschuldigt". (Die schriftliche Entschuldigung, die bei der Klassenleitung oder dem Tutor abgegeben werden musste, entfällt ab 10. März 2025).
Sollte Ihnen die Abwesenheitsmeldung über WebUntis einmal nicht möglich sein, so können Sie das Sekretariat unter kindkrank@ohgw.de oder telefonisch unter +49 6222 8438-00 informieren. Das Sekretariats-Team übernimmt dann für Sie den Eintrag in WebUntis.
Erfolgt die Abwesenheitsmeldung von Ihrer Seite nicht vor Schulbeginn, dann wird Ihr Kind in der ersten Unterrichtsstunde im digitalen Klassenbuch als "abwesend" eingetragen. Spätestens am zweiten Tag der Abwesenheit müssen die Erziehungsberechtigten das Fehlen schriftlich, fernmündlich (+49 6222 8438-00) oder digital (kindkrank@ohgw.de) entschuldigen. Liegt innerhalb dieser Frist keine solche Entschuldigung vor, wird die Fehlzeit am dritten Tag in WebUntis automatisch auf "unentschuldigt" gesetzt.
Versäumt der Schüler/die Schülerin an einem der Krankheitstage eine angekündigte Leistungsfeststellung (Klassenarbeit/Klausur oder GFS), bitten wir darum, zusätzlich die verantwortliche Lehrkraft zu informieren.
Das unentschuldigte Fehlen bei Leistungsmessungen, insbesondere in der Oberstufe, führt zwangsläufig zur Erteilung der Note "ungenügend". Die Gewährung eines Nachtermins ist den Lehrkräften in diesem Fall nicht gestattet.
Eine schriftliche Entschuldigung kann in Einzelfällen, insbesondere bei verpassten Leistungsmessungen, nachgefordert werden. Dies obliegt der zuständigen Lehrkraft.
Erkrankt Ihr Kind während des laufenden Schultags, so dass ein Besuch des Unterrichts nicht mehr möglich ist, dann sind folgende Schritte zu gehen:
Auf einem Entlasszettel (erhältlich im Sekretariat) notiert die Lehrkraft, die Ihr Kind gerade unterrichtet oder unterrichten wird, den Grund für den Wunsch nach Entlassung (z.B. „Kopfweh“, „Unwohlsein“) und die Uhrzeit.
Auf WebUntis wird von der Lehrkraft der Zeitpunkt der Entlassung eingetragen und in den Folgestunden der Schüler / die Schülerin als fehlend geführt.
Der Entlasszettel wird von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben und der Klassenleitung / dem Tutor zeitnah zurückgegeben.
Die Klassenleitung / der Tutor setzt den Schüler / die Schülerin auf WebUntis für die versäumten Stunden auf „entschuldigt“.
Eine weitere schriftliche Entschuldigung ist für diesen Fall nicht notwendig.
Bei auffällig häufigem Fehlen, auch über kürzere Zeiträume, kann die Klassenleitung bzw. die Oberstufenberatung die Vorlage eines (amts-)ärztlichen Attests einfordern.
Sollte bei ihrem Kind eine ansteckende, für schwangere Lehrkräfte potenziell gefährliche Krankheit diagnostiziert werden, besteht Ihrerseits eine sofortige Meldepflicht im Sekretariat.