Generell ist es minderjährigen Schülerinnen und Schülern während der Pausen und in Hohlstunden nicht gestattet, das Schulgelände zu verlassen. Dies gilt auch für die Mittagspause.
Schülerinnen und Schüler können nur dann in der Mittagspause oder in Hohlstunden das Schulgelände verlassen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt, die von der Schulleitung zur Kenntnis genommen wurde. Diese ist auf Verlangen vorzuzeigen.