Fehlzeiten können aufgrund von Erkrankungen oder schulischen Veranstaltungen entstehen. Bei geplanten Fehlzeiten ist im Vorfeld rechtzeitig der Antrag auf eine Beurlaubung zu stellen.
Für die Entschuldigung von Fehlzeiten gibt es in der Schulbesuchsverordnung klare Vorgaben. Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Unterseiten bzw. Stichworte, um nachzulesen, wie diese Vorgaben an unserer Schule umgesetzt werden.
Stand: 10. März 2025