Gibt es wichtige private oder familiäre Gründe, nicht am Unterricht teilnehmen zu können, kann im Vorfeld ein Antrag auf Beurlaubung bei der jeweils zuständigen Person (s. unten) gestellt werden. Wird der Antrag genehmigt, so wird die Abwesenheit im digitalen Klassenbuch (WebUntis) als Beurlaubung vermerkt. Von Ihrer Seite sind dann keine weiteren Schritte notwendig.
Für eine Beurlaubung, gleich welcher Länge, ist ein schriftlicher Antrag zu stellen, der von Ihnen selbst formuliert und (von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin / dem volljährigen Schüler) rechtsgültig unterschrieben sein muss.
Der Antrag muss die folgenden Informationen enthalten:
Kontaktdaten für Rückfragen,
Dauer der Beurlaubung,
genaue Daten der Beurlaubung,
ggf. darin angesetzte schulische Leistungsüberprüfungen,
Begründung für die Notwendigkeit der Beurlaubung.
Sollte als Grund für eine Beurlaubung die Teilnahme an einem sportlichen Wettkampf, einem Trainingslager, einem musikalisch-künstlerischen bzw. naturwissenschaftlichen Wettbewerb oder die Ausübung einer besonderen ehrenamtlichen Tätigkeit u.ä. vorliegen, bitten wir Sie, Ihrem Antrag entsprechende Belege (des Vereins, Verbands o.ä.) beizufügen. Diese Belege ersetzen jedoch nicht den Beurlaubungsantrag der Erziehungsberechtigten, denn ein Verein oder Verband kann einen solchen Antrag nicht selbstständig stellen.